- Um den gesetzlichen Anforderungen des deutschen Heilmittelwerberechts § 3 zu genügen, gebe ich folgenden Hinweis: Bei den hier vorgestellten Methoden, sowohl therapeutischer als auch diagnostischer Art, handelt es sich um Verfahren der alternativen Medizin, deren Wirksamkeit wissenschaftlich umstritten ist und von der Lehrmedizin nicht anerkannt wird.
- Tierheilpraktiker unterliegen dem Arzneimittel-, Tiergesundheits- und Tierschutzgesetz.